Karriere
Eine innovative Branchenlösung für Arbeitgeber und Mitarbeitende
Der Fachkräftemangel ist in den Einzelhandelsbetrieben allgegenwärtig. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist die Absicherung im Alter ein wichtiges Thema, da die gesetzliche Versorgung nicht ausreicht.
Vor diesem Hintergrund haben die Arbeitgeberverbände im Einzelhandel mit der Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Ver.di im Einzelhandel Tarifverträge zur Altersvorsorge geschlossen.
Die tariflichen Leistungen
- Ab dem 01.01.2025 erhalten vollzeitbeschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen festen jährlichen Altersvorsorgebetrag von 420 Euro und Auszubildende 210 Euro.
- Eine Finanzierung kann auch durch Umwandlung tariflicher Entgeltansprüche in Altersvorsorgebeiträge erfolgen, etwa aus Sonderzahlungen (sogenannte Entgeltumwandlung).
- Die Entgeltumwandlung bezuschusst der Arbeitgeber ab dem 01.01.2025 mit 15% der umgewandelten Beträge, soweit durch die Entgeltumwandlung Sozialabgaben eingespart werden.
Vorteile für Arbeitgeber
Fachkräfte sichern
Förderung von Geringverdiener
Einfache Verwaltung
Vorteile für Mitarbeitende
Zukunft sichern
Attraktiver Arbeitgeberbeitrag
Freiwillig vorsorgen
Zahlenbeispiel
zur jährlichen tariflichen Altersversorgung für eine vollzeitbeschäftigte Person
Die einfache Umsetzung des Tarifvertrages
Alle Durchführungswege der betrieblichen Altersversorgung sind zugelassen. Die SIGNAL IDUNA bietet in Abstimmung mit den Tarifvertragsparteien für die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung passende Lösungen, wie z. B. die Direktversicherung, an. In der Praxis hat sich die Direktversicherung bewährt, da diese in ihrer Handhabung einfach und flexibel ist.
Die lukrative Förderung der Direktversicherung
Die Beiträge zur Altersversorgung sind bis zu 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (in 2025 3.864 Euro im Jahr) in der gesetzlichen Rentenversicherung steuer- und sozialabgabenfrei. Erst im Rentenalter fallen Steuern und ggf. Sozialabgaben für die Leistungen an.
Die Leistungen aus der Altersversorgung
1. Der Betrieb schließt für die Mitarbeiterin bzw. den Mitarbeiter den Vertrag in Form einer Rentenversicherung ab. Bei Erreichen des Rentenalters wird aus der Rentenversicherung eine lebenslange Altersrente gezahlt.
2. Für den Fall des Todes der versicherten Person kann eine Hinterbliebenenversorgung in Form einer Witwen-/Witwerrente und/oder einer Waisenrente eingeschlossen werden.
3. Bei Invalidität während der Ansparphase wird auf Wunsch eine lebenslange Invaliditätsrente gezahlt, sobald eine Erwerbsminderungsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bezogen wird.
Besser vorsorgen - mit den örtlichen Versorgungswerken
Versorgungswerke sind Selbsthilfeeinrichtungen des Einzelhandels.
In Zusammenarbeit mit SIGNAL IDUNA profitieren Mitgliedsbetriebe der Versorgungswerke und ihre Mitarbeitenden von exklusiven Vorteilen. Für die betriebliche Altersversorgung gibt es günstige Konditionen.
Lassen Sie sich und Ihren Beschäftigten die Vorteile nicht entgehen! Wie sich die tarifvertragliche Altersversorgung rechnet, zeigen Ihnen unsere Spezialisten gerne in einem persönlichen Gespräch auf.