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Pensionskasse - Sicherheit plus Gewinn für Versicherte und Arbeitgeber
Was bleibt für Angestellte vom Traum des unbeschwerten Ruhestands, wenn die gesetzliche Rente nicht mehr ausreicht? Die Pensionskasse ist eine besonders attraktive Variante der betrieblichen Altersvorsorge (bAV): für Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und für Arbeitgeber.
Garantierte Leistungen spielen in der Pensionskasse eine wichtige Rolle: Auf eine lebenslange Rente in vereinbarter Höhe können sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Beginn ihrer bAV verlassen. Zudem bringt die Einzahlung per Entgeltumwandlung (Abzug direkt vom Bruttogehalt) vom ersten Moment an Vorteile bei Steuern und Abgaben. Zahlt auch Ihr Arbeitgeber Beiträge zur Pensionskasse seiner Mitarbeitenden, wächst das Rentenkapital zusätzlich.
Das Angebot einer bAV per Pensionskasse ist ein klares Signal für soziale Verantwortung eines Unternehmens. Das fördert intern die Mitarbeiterbindung und steigert extern das Image. Gleichzeitig minimieren Zahlungen an eine Pensionskasse den bei Anlageentscheidungen üblichen Verwaltungsaufwand: Das professionelle Anlagemanagement übernehmen Expertinnen und Experten. Das Anlagerisiko trägt die Pensionskasse. So profitieren sowohl Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber von dieser Form der bAV.
Vorteile der Pensionskasse
Garantierte Leistungen
als Kalkulationsgrundlage für eine lebenslange Rente
Arbeitgeberfinanzierung
für mehr Rentenkapital und attraktive Personalpolitik
Staatliche Förderung
reduziert Steuern und Abgaben
So funktioniert die Pensionskasse
Das zentrale Element der Pensionskasse: die Entgeltumwandlung
Entscheiden Sie sich für eine bAV über die Pensionskasse, kann die sogenannte Entgeltumwandlung die Basis der Beitragszahlungen bilden. Der organisatorische Aufwand ist minimal: Monatlich fließen Teile des Bruttogehalts direkt in die Pensionskasse – und zwar vor Steuern und Abgaben. Arbeitgeber müssen dies bezuschussen.
Das bringt gleich mehrere Vorteile:
- Versicherte sparen bares Geld, denn durch die verringerten Steuern und Sozialabgaben sinkt der Bruttobeitrag.
- Arbeitgeber legen bei der Pensionskasse das Anlagemanagement – sowohl der durch Entgeltumwandlung als auch der durch Arbeitgeberzuschüsse generierten Mittel – in professionelle Hände. Das schafft Sicherheit und reduziert den Verwaltungsaufwand.
- Der Gesamtbeitrag aus Entgeltumwandlung und Arbeitgeberzuschuss fließt als Kapitalanlage in die Pensionskasse und bildet Zinsen, Überschüsse und gegebenenfalls Fondsgewinne. So wächst das Rentenkapital stetig.
- Angesparte Beiträge, Überschüsse, Zinsen sowie gegebenenfalls Erträge einer Fondsvariante gehen der versicherten Person im Ruhestand zu, meistens als lebenslange Rente. Andere Auszahlungsmodalitäten sind möglich.
Das unterscheidet die Pensionskasse von anderen Durchführungswegen der bAV
In wesentlichen Punkten unterscheidet sich die Pensionskasse von anderen Durchführungswegen der betrieblichen Altersvorsorge. Hier ein Überblick.
Die Spielräume der Pensionskasse: die Auszahlung
Beim Eintritt in den Ruhestand kommen Versicherte in den Genuss der bAV-Auszahlung, auch bei einer Pensionskasse. Hier haben Begünstigte die Wahl zwischen verschiedenen Optionen.
Auszahlungsmöglichkeiten der Pensionskasse sind:
Eine lebenslange Rente
Diese Auszahlungsform ist besonders beliebt, denn sie garantiert eine monatliche Rente auf Lebzeit. In welcher Höhe die Zahlungen erfolgen, hängt einerseits von der Höhe der eingezahlten Beiträge ab, andererseits von der Verzinsung, von Überschüssen und gegebenenfalls von Fondsgewinnen, die im Laufe der Anlagezeit erreicht wurde.
Eine (Teil-)Kapitalisierung
Die versicherte Person erhält einen Teil des angesparten Kapitals als Einmalzahlung, der andere Teil wird als lebenslange Rente ausgezahlt. Wichtig hierbei: Per Gesetz ist der maximale Kapitalbetrag, der für die Auszahlungen zur Verfügung steht, begrenzt.
Volle Kapitalauszahlung
Bei der Kapitalauszahlung kann anstatt einer lebenslangen Rente ein einmaliger Kapitalbetrag ausgezahlt werden (Vertragsguthaben zzgl. Überschussbeteiligung).
So funktioniert die Auszahlung:
- Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen entscheiden sich für eine Auszahlungsform und beantragen diese bei ihrer Pensionskasse.
- Hat die Pensionskasse den jeweiligen Antrag geprüft, informiert sie die versicherte Person über die Höhe der zu erwartenden Leistungen.
- Die Auszahlung der Renten einer Pensionskasse beginnt mit Eintritt in den Ruhestand.
- Je nach gewählter Art erhalten die Begünstigten ihre Zusatzrente Monat für Monat oder als (Teil-)Kapitalisierung.
- Achtung: Die einmal vom Arbeitgeber gewählte Auszahlungsart kann in der Regel nicht mehr geändert werden.
Unser Tipp: Lassen Sie sich über die Auszahlungswege der Pensionskasse fachkundig beraten.
Topteam Angestellte und Arbeitgeber: Die Pensionskasse lohnt sich für beide Seiten
Beim Thema „zusätzliche Altersvorsorge“ ist die Pensionskasse eine Durchführungsart, die sowohl Arbeitgebern als auch Angestellten Vorteile bringt. Was lohnt sich für wen? Ein Überblick.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
lohnt sich die Pensionskasse
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beim Wunsch nach Sicherheit in der zusätzlichen Altersvorsorge
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bei einem langen Planungshorizont.
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insbesondere bei gutem Verdienst, da die Entgeltumwandlung unmittelbar Sparvorteile bei Steuern und Abgaben bringt.
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auch bei Gehältern bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
lohnt sich die Pensionskasse weniger
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bei kurzfristigen Beschäftigungsverhältnissen
Für Arbeitgeber
lohnt sich die Pensionskasse
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als attraktives und kostengünstiges Angebot einer bAV für die Angestellten.
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als starkes Tool der Mitarbeiterbindung, wenn der Arbeitgeber Zuschüsse zahlt.
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als Variante einer bAV mit geringem Verwaltungsaufwand, da die Pensionskasse die Abwicklung selbst übernimmt.
lohnt sich die Pensionskasse weniger
-
in kleineren Unternehmen.
Die Pensionskasse für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Drei Argumente für mehr Rente:
Da die Beiträge zur Pensionskasse bei Entgeltumwandlung direkt vom Bruttogehalt abgehen, sparen Versicherte Monat für Monat Steuern und Sozialabgaben.
Arbeitgeber können die Pensionskassenversorgung ihrer Angestellten mit zusätzlichen Beiträgen bezuschussen.
Steht ein Arbeitgeberwechsel an, können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Anwartschaften in der Regel mitnehmen.
Gut zu wissen
Nachteilig wirkt sich für Angestellte gegebenenfalls die geringe Flexibilität der Pensionskasse aus: durch begrenzte Auszahlungsmöglichkeiten und die Bindung der Beiträge bis zum Ruhestand.
Die Pensionskassse für Arbeitgeber
Vier Argumente für mehr Erfolg
Das Angebot einer zusätzlichen Altersvorsorge über eine Pensionskasse fördert die Motivation der Angestellten und die Bindung ans Unternehmen.
Die Pensionskasse übernimmt für den Arbeitgeber die Durchführung der betrieblichen Altersversorgung. Das entlastet die Verwaltung im Unternehmen.
Da die Zuschüsse zur Altersvorsorge festgelegt sind, bleiben die Kosten für den Arbeitgeber kalkulierbar.
Bietet ein Unternehmen seinen Angestellten eine Pensionskasse als bAV, wirkt dies positiv auf das Image.
Berechnung der Rente aus der Pensionskasse: Wie hoch ist die Rente? Wie rechnet sie sich?
Die Rente aus einer Pensionskasse ist an verschiedene Faktoren geknüpft. Eine pauschale Kalkulation ist daher nicht möglich. Folgende Faktoren spielen eine Rolle:
- Höhe der gezahlten Beiträge: Fließen mehr Beiträge in die Pensionskasse, erhöht sich dadurch die spätere Rente.
- Dauer der Einzahlung: Ist die Zeitspanne für die Einzahlungen länger, führt dies zu einem höheren Rentenanspruch.
- Verzinsung der Beiträge: Die erzielte Verzinsung beeinflusst direkt die Höhe der Rente.
- Umrechnungsfaktor: Bei Eintritt in die Rente hilft der sogenannte Rentenfaktor, das angesparte Kapital in eine lebenslange Rentenzahlung umzurechnen. Hierfür sind sowohl das Lebensalter zu Rentenbeginn als auch die Sterbetafeln relevant.
- Gewählte Auszahlungsform: Ob lebenslange Rente oder (Teil-)Kapitalisierung – die Wahl des Begünstigten entscheidet über die Auszahlungsdauer und die Höhe der monatlichen Rente.
Tipp für Versicherte:
Die zuständige Pensionskasse kann die voraussichtliche Höhe der Rente ermitteln. Die zu erwartende Rente ist im Versicherungsschein ausgewiesen. Darüber hinaus finden Sie aktuelle Prognosen der zu erwartenden Rente in den jährlichen Vertragsinformationen zur bAV.
Aus dem Leben gegriffen: Zwei Beispiele für die Berechnung der Rente aus einer Pensionskasse
Beispiel 1: langfristige Planung
Marco Jung, 35 Jahre, ist als Ingenieur in Festanstellung. Die zusätzliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse ist für ihn attraktiv.
Ab jetzt wandelt Marco Jung monatlich 250 Euro Entgelt um. Sein Arbeitgeber zahlt darauf den gesetzlichen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 15 Prozent, also 37,50 Euro. Als Motivation für seine Angestellten zahlt dieser Arbeitgeber zusätzlich einen festen Arbeitgeberbeitrag von 25 Euro monatlich.
Angenommene durchschnittliche Verzinsung: 3 Prozent jährlich
Angenommenes Renteneintrittsalter: 67 Jahre
Dementsprechende Ansparphase: 32 Jahre
Die lange Ansparphase zahlt sich für Marco Jung aus. Auf folgende Beträge kann er sich im Ruhestand freuen:
Sein Rentenkapital aus dieser Pensionskasse läge bei rund 180.000 Euro. Bei einem angenommenen Umrechnungsfaktor von 20 bekäme Marco Jung eine monatliche Rente von etwa 900 Euro.
Beispiel 3: Arbeitgeberwechsel
Timo Kurz arbeitet als Elektriker in einem Anstellungsverhältnis. Im Alter von 42 Jahren entscheidet er sich für einen anderen Arbeitgeber. Er hat Glück: Sowohl der alte als auch der neue Chef bieten ihren Angestellten eine bAV über eine Pensionskasse.
Timo Kurz hat bei seinem alten Arbeitgeber bereits eine Anwartschaft in Höhe von 25.000 Euro angespart. Die kann er mitnehmen und lückenlos weiter in die Pensionskasse beim neuen Chef einzahlen, zu gleichbleibenden Konditionen: Timo Kurz´ Beitrag zur Pensionskasse beläuft sich monatlich auf 300 Euro. Der Arbeitgeberzuschuss beläuft sich sowohl in dem alten als auch in dem neuen Arbeitsverhältnis auf 70 Euro pro Monat.
Angenommene durchschnittliche Verzinsung: 3 Prozent jährlich
Angenommenes Renteneintrittsalter: 67 Jahre
Dementsprechende Ansparphase: 25 Jahre
Der Elektriker wird im Alter gut abgesichert sein. Das Gesamtkapital aus dieser Pensionskasse könnte für Timo Kurz auf rund 195.000 Euro anwachsen. Bei einem Umrechnungsfaktor von 20 bekäme er im Ruhestand monatlich etwa 975 Euro aus der Pensionskasse.
Sonderfälle der Pensionskasse: Beendigung des Vertragsverhältnisses Was gilt bei Kündigung, Verkauf oder im Todesfall?
Im Fall von Kündigung oder Verkauf sind die Spielräume begrenzt. Hat sich eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer für die bAV über eine Pensionskasse entschieden, ist diese in der Regel nicht direkt kündbar oder verkäuflich. Der Grund: Die Beiträge sind zweckgebunden. Im Ruhestand sollen sie eine zusätzliche lebenslange Rente sichern.
Wechseln Angestellte den Arbeitgeber, können sie den Pensionskassenvertrag üblicherweise dorthin übertragen. Klarer Vorteil: Die Anwartschaften bleiben erhalten.
Im Fall des Todes der versicherten Person sind die Optionen von den individuellen Vertragsbedingungen abhängig und vom Todeszeitpunkt:
Bei Tod vor Rentenbeginn erhalten die Hinterbliebenen oftmals das angesparte Kapital in Form einer Auszahlung. Das gilt für Ehepartner, Ehepartnerin, eingetragene Lebenspartner oder Lebenspartnerin sowie für die Kinder der versicherten Person. Wichtig: Im Rahmen der Auszahlung fallen Steuern und Sozialabgaben an.
Bei Tod nach Rentenbeginn entscheidet die gewählte Rentenart, was mit dem angesparten Kapital geschieht. Hatte der oder die Begünstigte eine lebenslange Rente ohne Hinterbliebenenversorgung gewählt, endet die Zahlung aus der Pensionskasse mit dem Tod des Versicherungsnehmers beziehungsweise der Versicherungsnehmerin.
Sieht der Vertrag zum Beispiel eine Rentengarantiezeit oder eine Hinterbliebenenrente vor, zahlt die Pensionskasse den Bezugsberechtigten für einen bestimmten Zeitraum oder sogar auf Lebzeit eine Rente.
Wissenswert für Versicherte Welche Steuern fallen für die Pensionskasse an?
Grundsätzlich gilt: Bei der Pensionskasse erfolgt die Besteuerung in zwei Phasen.
i. Per Entgeltumwandlung fließen die Beiträge der versicherten Person direkt vom Bruttogehalt in die Pensionskasse, bevor Steuern und Sozialabgaben berechnet werden.
ii. Damit sparen Versicherte vom ersten Tag der Ansparphase bares Geld: Die Steuerlast sinkt.
iii. Bleiben die Beiträge unter dem Höchstbetrag, sind sie steuer- und sozialabgabenfrei.
i. Rentenzahlungen aus der Pensionskasse müssen Versicherte voll versteuern, denn sie unterliegen der Einkommensteuer. Die Höhe der Steuer bemisst sich individuell am persönlichen Steuersatz im Ruhestand.
ii. Kapitalauszahlungen sind generell bei der Option Teilkapitalisierung möglich. Hier unterliegt das ausgezahlte Kapital ebenfalls der Einkommensteuer.
So sparen Sie Steuern: Über die sogenannte Fünftelregelung kann die Steuerlast sinken. Das heißt: Die Berechnung erfolgt, als würde der Kapitalbetrag über fünf Jahre hinweg ausgezahlt. Das kann zu einem geringeren Steuersatz führen.
a) Verstirbt die versicherte Person, können Erbschaft- und Schenkungssteuern anfallen.
b) Maßgeblich für die Berechnung ist die Höhe des ausgezahlten Kapitals, aber auch der Verwandtschaftsgrad des oder der Begünstigten.
Fragen und Antworten
Steht ein Arbeitgeberwechsel an, müssen Versicherte bezüglich ihrer Pensionskasse Verschiedenes abwägen. Ein Tipp: Lassen Sie sich über Ihre Optionen rechtzeitig und persönlich beraten. Denn sowohl die individuellen Bedingungen aus dem laufenden Vertrag als auch die Möglichkeiten bei dem neuen Arbeitgeber können im Einzelfall Vor- oder Nachteile bringen.
In der Praxis haben Versicherte folgende Möglichkeiten:
1. Mitnahme der Anwartschaften:
Meistens können die bei einer Pensionskasse erworbenen Anwartschaften zum neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Das heißt: Bereits erworbene Anwartschaften gehen nicht verloren, die daraus resultierenden Ansprüche bleiben erhalten. Zwei Möglichkeiten stehen hierfür zur Wahl:
- Übertragung der Anwartschaften. Bietet der neue Arbeitgeber ebenfalls eine Pensionskasse an und stimmt er einer Übertragung zu, werden die beim alten Arbeitgeber erworbenen Anwartschaften einfach hierhin übertragen.
- Fortführung des bestehenden Vertrages. Bietet der neue Arbeitgeber keine Pensionskasse an, kann die aus dem alten Arbeitsverhältnis bestehende Pensionskasse ruhend gestellt werden. Im Fall der Fortführung werden weiterhin Beiträge in die Pensionskasse gezahlt.
2. Auszahlung der Anwartschaften:
Die Auszahlung der Anwartschaften aus einer Pensionskasse ist in der Regel nicht möglich. Der Grund: Das Kapital ist für die Altersvorsorge bestimmt.
3. Verbleib in der alten Pensionskasse:
Der bestehende Vertrag einer Pensionskasse kann bei einem Arbeitgeberwechsel ruhend gestellt werden. In diesem Fall fließen keine neuen Beitragszahlungen ein, aber das bereits angesparte Kapital wird weiter verzinst.
Als Arbeitgeber müssen Sie Ihren Angestellten nicht zwingend eine bAV über eine Pensionskasse anbieten. Der Gesetzgeber bietet Ihnen verschiedene Möglichkeiten: Laut Betriebsrentengesetz (BetrAVG) können Sie zwischen verschiedenen Durchführungswegen wählen und die betriebliche Altersvorsorge über andere Wege – wie beispielsweise die Direktversicherung, die Unterstützungskasse oder den Pensionsfonds – organisieren.
Wichtig für Sie: Ihre Angestellten haben einen gesetzlichen Anspruch auf Entgeltumwandlung.
Das Wichtigste vorab: Als Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerin haben Sie Anspruch auf Entgeltumwandung. Dafür hat der Gesetzgeber gesorgt. Welchen Durchführungsweg einer bAV Ihr Arbeitgeber anbietet, ist Sache des Arbeitgebers. Er kann Ihnen die zusätzliche Altersvorsorge über eine Pensionskasse ermöglichen, aber auch andere Durchführungswege anbieten.
Bei der sogenannten Entgeltumwandlung fließt ein Teil des Bruttogehalts direkt vor Steuern und Sozialabgaben in die bAV. Klarer Vorteil für die Versicherten: Sie sparen während der Ansparphase fortwährend Steuern und Sozialabgaben. Auf Entgeltumwandlung haben Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in Deutschland einen Rechtsanspruch.
Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer gilt: Fließt ein Teil des Bruttogehalts per Entgeltumwandlung direkt in die gewählte zusätzliche Altersvorsorge, sparen Versicherte während der gesamten Ansparphase Steuern und Sozialabgaben. Die Beiträge sind bis 8 % der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei. Das gilt sowohl für Beiträge die durch den Arbeitnehmende (per Entgeltumwandlung) und/oder Arbeitgeber erbracht wurden. Im Alter müssen Begünstigte auf den Auszahlungsbetrag einer betrieblichen Altersvorsorge jedoch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge entrichten. Diese Regelung gilt sowohl für Kapital aus der Entgeltumwandlung als auch für Kapital, das über einen Arbeitgeberzuschuss generiert wurde. Üblicherweise ist der Steuersatz im Rentenalter geringer als während der Berufstätigkeit.
Für Arbeitgeber gilt: Während der Laufzeit sparen Arbeitgeber über die bAV nicht nur bei den Sozialabgaben. Aufwendungen zur betrieblichen Altersvorsorge von Angestellten – auch Beiträge zur Pensionskasse – sind Betriebsausgaben. Sie wirken sich steuermindernd aus.